B5.________ wird schuldig erklärt des Raufhandels, begangen am 11. Mai 2019 in Belp, und in Anwendung der Artikel 40, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 133 Abs. 1 aStGB, 422 ff., 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und Abs. 3 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 11.5 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'223.55. 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00. 215 III.