Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt V4.________ für die amtliche Verteidigung von B4.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 9'198.63. B4.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 9'198.63 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Weiter wird verfügt: