1. B4.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt V4.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 31'890.80 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von B4.________, Rechtsanwalt V4.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: