1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. 2. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 13'223.55. 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00. III.