Mitzuteilen: ̶ der Vorinstanz ̶ den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (Dispositiv, vorab zur Information; Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) ̶ der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) ̶ dem Waffenbüro des Kantons Bern (Dispositiv betreffend Ziff. I.2 hiervor) 211 D. B4.________