1. Das von B2.________ erstellte DNA-Profil und die von ihm erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 DNA-Profil-Gesetz). 3. Mündlich eröffnet und begründet: ̶ Rechtsanwalt V2.________, substituiert durch MLaw V22.________ ̶ der Generalstaatsanwaltschaft Zu eröffnen: ̶ B2.________, a.v.d. Rechtsanwalt V2.________ ̶ der Generalstaatsanwaltschaft