Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt V2.________ für die amtliche Verteidigung von B2.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7’361.30. B2.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 7’361.30 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). IV. Weiter wird verfügt: