1. B2.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt V2.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 22'989.65 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von B2.________, Rechtsanwalt V2.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: