Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt V1.________ für die amtliche Verteidigung von B1.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 12'246.35. 205 B1.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 12'246.35 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). V. Weiter wird verfügt: