2. B1.________ schuldig erklärt wurde des Raufhandels, begangen am 11. Mai 2019 in Belp. 3. im Zivilpunkt beschlossen wurde, dass die Zivilklage von O.________ abgewiesen wird und für den Zivilpunkt keine Verfahrens- und Parteikosten ausgeschieden werden. 4. die auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von B1.________ durch Rechtsanwalt V1.________ auf CHF 22'839.30 und das volle Honorar auf CHF 33'472.10 bestimmt wurden. II. B1.________ wird gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. I.2 hiervor