Es wird festgestellt, dass Bst. B des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 30. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. B1.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der versuchten vorsätzlichen Tötung, ev. schweren Körperverletzung, ev. versuchten schweren Körperverletzung, ev. einfachen Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, angeblich begangen am 11. Mai 2019 in Belp Z. N. O.________, ohne Ausrichtung einer persönlichen Entschädigung, unter Ausrichtung einer amtlichen Entschädigung an Rechtsanwalt V1.________ von CHF 22'839.30 inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer.