Der fakturierte Aufwand von 2 Stunden wird um 0.42 Stunden gekürzt, weil der dritte Verhandlungstag nur 1.58 Stunden (08:30 Uhr bis 10:05 Uhr) dauerte.  13.02.2025: Der fakturierte Aufwand von annahmeweise 3 Stunden für «Teilnahme Urteilseröffnung» wird um 1 Stunde gekürzt, weil die Urteilseröffnung knapp 2 Stunden dauerte. Nach dem Gesagten werden Rechtsanwalt Dr. V6.________ 65.41 Stunden vergütet. Dies zum ortsüblichen Stundenansatz von CHF 200.00 (und nicht dem ausgewiesenen Stundenansatz von CHF 250.00).