02.12.2024, 14.01.2024, 16.01.2025, 25.01.2025, 27.01.2025: Es sind sehr viele persönliche, telefonische und schriftliche Klientenkontakte fakturiert; insgesamt deutlich mehr als die von der Kammer dafür für angemessen erachteten 3 Stunden (dazu E. III.13.2.3 hiervor). Entschädigungswürdig sind nur notwendige Kontakte, weshalb eine pauschale Kürzung um 3 Stunden erfolgt.