Weil nicht ausgewiesen ist, mit wem kommuniziert wurde, kann nicht überprüft werden, ob diese Positionen zur Interessenwahrung im Strafverfahren notwendig waren. Der fakturierte Aufwand von rund 4.75 Stunden wird nicht entschädigt, davon entfallen anteilsmässig 2 Stunden auf das Jahr 2023 und 2.75 Stunden auf die Jahre 2024/25.  u.a. 13.07.2023, 20.07.2023, 17.08.2023, 18.09.2023, 08.11.2023, 04.12.2023, 13.12.2.2023, 08.02.2024, 12.02.2024, 13.02.2024, 14.02.2024, 03.05.2024, 06.05.2024, 09.09.2024, 06.11.2024,