Die fakturierten Stunden enthalten mindestens 29.17 Stunden, die nicht entschädigungswürdig sind. Eine substantiierte und positionsbezogene Kürzung des geltend gemachten Aufwands ist der Kammer nicht möglich, weil die einzelnen Positionen (wie Klientenkontakt, Studium Verfügungen Obergericht inkl. Beilagen, Redaktion Eingaben, Aktenstudium, Vorbereitung Plädoyer, Teilnahme an Berufungsverhandlung) in der Honorarnote nicht separat ausgewiesen sind, sondern zu Sammelpositionen zusammengefasst wurden. Folgende Positionen werden gekürzt resp.