199 richts vom 19. Dezember 2024 gab B6.________ an, die Wunde bei Wetterveränderungen zu spüren (pag. 9603). Es ist notorisch, dass die Milz kein primär lebensnotwendiges Organ ist. Personen, denen die Milz entfernt wurde, sind jedoch anfälliger für bestimmte Infektionen. Insofern und weil B6.________ die erlittene Verletzung und deren Folgen auch fünf Jahre nach dem Vorfall noch spürt und lebenslang anfälliger für gewisse Infektionen sein wird, ist von einer gewissen Betroffenheit im Sinne von Art. 54 aStGB auszugehen.