Sanktion: Geldstrafe von 30 Tagessätzen Beide Vorstrafen illustrieren, dass B6.________ Mühe hat, sich rechtskonform zu verhalten. Wenngleich sie rund fünf Jahre vor der zu beurteilenden Straftat datieren und damit schon etwas länger zurückliegen, wirken sie sich straferhöhend aus. Für die sich neutral auf die Strafhöhe auswirkenden persönlichen Verhältnisse von B6.________ wird vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (siehe pag. 8233 ff.). Ergänzend und aktualisierend ist festzuhalten, dass B6.________ verheiratet ist und drei kleine Kinder hat.