Die Tat wäre denn auch ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Innere oder äussere Umstände, die es B6.________ verunmöglicht oder erschwert hätten, sich rechtskonform zu verhalten, wurden nicht geltend gemacht und sind auch nicht ersichtlich. Das subjektive Tatverschulden wird insgesamt neutral gewichtet. 47.1.3 Gesamtverschulden Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen Raufhandels eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten für verschuldensangemessen. 47.2 Täterkomponenten 47.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Im Strafregisterauszug vom 13. Januar 2025 sind zwei Vorstrafen verzeichnet (pag.