Wer so handelt, geht nicht von einer friedlichen Aussprache aus und nimmt eine wechselseitig tätliche Auseinandersetzung auch nicht bloss in Kauf. Die gewaltsame Verhinderung der nicht geduldeten Chaptergründung war das eigentliche Ziel des «Einschüchterungsbesuchs», was B6.________ wusste und wollte. Aus diesem Grund reiste er denn auch nach Belp. Die Behauptung seines Verteidigers, er habe aufgrund der damaligen Gegebenheiten in der schweizerischen Motorradclubszene nicht mit einer tätlichen Auseinandersetzung rechnen müssen, nichts vom Inhalt des Aufgebots gewusst und keinen gemeinsamen Entschluss mitgetragen, ist aktenwidrig.