Ich kann nicht sagen, wo ich stand, wo ich war. Ich weiss es nicht». Und antwortete auf darauffolgende Frage, ob er zumindest sagen könne, dass er dort gewesen sei: «Ich glaube nicht, dass ich von einem Jäger im Wald angeschossen wurde» (pag. 9785 Z. 28 ff.). Ebenso ist – wie die hiervor wiedergegebenen zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zeigen – aufgrund der Gesamtumstände (Schmauchspuren am FA.________ (Fahrzeug); Schusswunde am thorakoabdominalen Übergang, d.h. im unteren Bauchbereich von B6.________ [pag. 337 ff.]; Schusskanal von vorne nach hinten; Einsteigen in den FC.________ (Fahrzeug); etc.) ausgeschlossen, dass B6.___