Die Schmauchvorproben der ab der Vorderseite der von B6.________ getragenen Oberbekleidung genommenen Schmauchasservate fielen positiv aus, nicht aber die ab der Rückseite von Kutte und Faserpelz genommenen Schmauchasservate (pag. 220 Nr. 310.1 und Nr. 310.2, pag. 221 Nr. 331.1 und Nr. 311.2). Ab dem von der Vorderseite des Faserpelzes beim Gewebedefekt genommenen Schmauchasservat wurden charakteristische Schmauchpartikel nachgewiesen (pag. 221 Nr. 311.3). Gestützt auf diese Feststellungen des IRM und des KTD geht die Kammer beweismässig davon aus, dass B6.________ einen Durchschuss von vorne (Brustbereich links; pag. 340) nach hinten (Rücken links; pag. 342) erlitt.