5464 Z. 512 ff.; ferner pag. 5464 Z. 506 ff.). Wie unter E. VIII.39.3 hiervor ausgeführt, sind diese Darstellungen von Q.________ glaubhaft. Sie strafen die Behauptung des Verteidigers, bis anhin habe sich immer alles mit Worten klären lassen und seitens der Hells Angels und Broncos habe man keine Einschüchterung bezweckt und sei man nicht von einer gewaltsamen Interaktion ausgegangen, als man sich beim Parkplatz des Restaurants Campagna getroffen habe resp. zum angedachten Clublokal