188 entfernte und damit verbunden von B5.________ wie auch vom FA.________ (Fahrzeug) wegbewegte, die sich inmitten des Tatgeschehens befanden. Kommt hinzu, dass der FA.________ (Fahrzeug) zwischenzeitlich zugeparkt und daher als Fluchtauto ungeeignet war (siehe zu der sich bildenden Kolonne auf der Steinbachstrasse resp. Einfahrt zum Clublokal etwa die Videoaufnahme auf pag. 102). Die Kammer hat keine Zweifel, dass B6.________ im FA.________ (Fahrzeug) zum Parkplatz des Restaurants Campagna und von dort auf den Vorplatz des angedachten Clublokals der Bandidos gelangte.