__ zum Parkplatz des Restaurants Campagna begab, um den Broncos beizustehen. Daran vermag auch der Einwand seines Verteidigers nichts zu ändern, wonach er seine Herrenhandtasche zu Hause gelassen hätte, wenn er mit einer tätlichen Auseinandersetzung gerechnet hätte. Das in besagter Herrenhandtasche sichergestellte Klappmesser (Ass.-Nr. 314; pag. 223 Nr. 314) lässt geradezu Gegenteiliges vermuten, zumal unglaubhaft ist, dass dieses B6.________ als Brieföffner gedient haben soll. Ohnehin ist nicht nachvollziehbar, warum er ein von ihm angeblich als Brieföffner verwendetes Klappmesser in seiner Herrenhandtasche verstauen und im Alltag mit sich tragen sollte.