185 cos und Hells, diverse Chapter» (pag. 4940 Z. 270 ff.). Bezeichnend ist sodann, dass O.________ auf Frage, wessen Auseinandersetzung es gewesen sei, angab, die Hells Angels und Broncos seien «gemeinsam» zu den Bandidos gegangen (pag. 4948 Z. 627 ff.). Kommt hinzu, dass – wie bereits erwähnt – die Behauptung des Verteidigers, B6.________ sei «leicht» bekleidet gewesen, eine widerlegte Schutzbehauptung ist. Wie soeben ausgeführt, trug B6.________ seine Clubkleidung. Das zeigt, dass er in Clubangelegenheiten unterwegs war. Aktenwidrig ist auch die Behauptung seines Verteidigers, Q.________ habe auf pag.