5472 Z. 914 ff.). Dass Q.________ nicht wissen will, warum die Hells Angels vor Ort waren, ist eine Schutzbehauptung, um diese vor der Strafverfolgung zu schützen, wie es die motorradclubinternen Wertvorstellungen und Verhaltensmuster gebieten (dazu E. III.10.6 hiervor). Wenngleich nicht bekannt ist, mit wem Q.________ telefoniert hat, steht für die Kammer zweifelsfrei fest, dass sein Aufruf bezüglich Besammlung auf dem Parkplatz des Restaurants Campagna zum Charter CC.________ und zu B6.________ gelangt sein muss. Anders lässt sich nicht erklären, dass dieser vor Ort war – notabene gemeinsam mit B5._____