_ einen grauen Pullover resp. keine Kutte getragen habe, als er nach der Auseinandersetzung verletzt in den FC.________ (Fahrzeug) gestiegen sei (pag. 3104 Z. 86 f., pag. 3108 Z. 55 ff.), nicht abgestellt werden. Widerlegt ist damit auch die Behauptung des Verteidigers, B6.________ sei «leicht» bekleidet gewesen resp. habe keine Clubkleidung getragen. Im Portemonnaie von B6.________ befanden sich mehrere Dokumente, die mit den Hells Angels in Zusammenhang stehen (pag. 5060). Darunter eine Liste mit dem Titel «HAMC OQ.