die Einvernahme ab. Er führte aus, es gehe ihm gesundheitlich nicht mehr gut, weshalb er die Einvernahme sofort beenden möchte. Weitere Fragen wollte er weder hören noch beantworten (pag. 5105 Z. 184 ff.). An der delegierten Einvernahme vom 27. Juni 2019 antwortete B6.________ auf Frage, ob er von sich aus etwas zum Sachverhalt hinsichtlich seiner Verletzungen ergänzen oder mitteilen wolle: «Nüt» (pag. 5112 Z. 100 ff.). Zum Vorhalt, er