Er soll aktiv an dieser Auseinandersetzung mitgewirkt haben (Hauptanklage) resp. diese mit seiner körperlichen und verbalen Präsenz aktiv unterstützt haben, indem er seine tätlich am Raufhandel mitwirkenden Clubkollegen mit seiner Anwesenheit vor Ort und der damit verbundenen zahlenmässigen Präsenz der Hells Angels und Broncos psychisch unterstützt und gestärkt haben soll (Eventualanklage). Damit kommt die Anklageschrift ihrer Informationsfunktion hinreichend nach.