178 verlassen habe, lasse sich damit erklären, dass dieser ganz vorne auf dem Vorplatz gestanden habe und entsprechend zugeparkt gewesen sein dürfte. Entgegen den Ausführungen seines Verteidigers sei der angeschossene B6.________ durchaus in der Lage gewesen, sich vom Clublokal fortzubewegen und in das Auto von D.________ zu steigen. Er habe den Notfall des Spitals ON.________ selbständig betreten können, obgleich er während der vorangegangenen Autofahrt zusätzlich Blut verloren haben dürfte (pag. 9733).