_ angeschossen worden, als er aus dem Fahrzeug gestiegen sei und sich abgedreht habe (vgl. pag. 8057), sei falsch und widerspreche dem Grundsatz «in dubio pro reo». Im und am FA.________ (Fahrzeug) sei keine DNA seines Mandanten gefunden worden und das Fahrzeug weise keine Schussspuren auf. Ohnehin müsse sich sein Mandant relativ weit weg von A.________ aufgehalten haben, weil er «nur» von einem der abgegebenen neun Schüsse getroffen worden sei und zwar waagrecht auf Höhe der Milz. Hätte er beim FA.________ (Fahrzeug) gestanden und hätten sich die Schüsse gelöst, als A.________ mit der Waffe auf den Kopf von B5.________ schlug, hätten ihn mehrere Kugeln treffen müssen und zwar