Er sei unbewaffnet gewesen und habe keinen Raufhandel austragen wollen, weshalb abzuwehren das einzig Logische gewesen sei. Das ergebe sich auch aus den Aussagen von Q.________ und O.________. Sein Mandant habe mit dem angeblich rasant auf A.________ zufahrenden FA.________ (Fahrzeug) nichts zu tun gehabt, er sei nie in dessen Nähe gewesen. Im Ergebnis gebe es keine Beweise für ein strafbares Verhalten seines Mandanten. Das Verfahren gegen ihn hätte – analog AF.________ und Y.________ – eingestellt werden müssen (pag. 6404 ff.). Oberinstanzlich führte Rechtsanwalt Dr. V6.________ weitgehend dasselbe aus. Ergänzend erwähnte er, sein Mandant sei Mitglied des Charter CC.