Er sei auch nicht mit jemandem zusammen gewesen, der eine Waffe getragen habe. Trotz umfangreicher Ermittlungen fehle jeglicher Hinweis dafür, dass sein Mandant am Ort der eigentlichen Auseinandersetzung eingetroffen sei. Für seine Verletzungen an der Hand und an den Unterarmen gebe es viele Erklärungen, so etwa: Sturz zu Boden, grobe Behandlung durch die Notfallsanitäter oder Stoss gegen das Fahrzeug beim Versuch, schwerverletzt einzusteigen. Es gebe keine Hinweise für eine Anwesenheit vor Ort oder ein strafbares Verhalten seines Mandanten. Auch die in der Anklageschrift erwähnte physische und psychische Unterstützung sei frei erfunden.