44. Parteivorbringen 44.1 Rechtsanwalt Dr. V6.________ Rechtsanwalt Dr. V6.________ beantragte für B6.________ erst- und oberinstanzlich einen Freispruch vom Vorwurf des Raufhandels, ev. Gehilfenschaft dazu (pag. 6756, pag. 9861). Im erstinstanzlichen Parteivortrag machte er geltend, die Anklage stütze sich auf allgemeine Behauptungen. Es sei jedoch die Handlung jedes Einzelnen zu beurteilen. Die Biker-Szene treffe sich in der Schweiz seit Jahrzenten regelmässig. Bis am 11. Mai 2019 sei nicht mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zu rechnen gewesen.