_ für die amtliche Verteidigung von B5.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 13'329.40; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen. B5.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt V5.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 13'329.40 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 43. Weitere Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 174 IX. B6.________