173  27.06.2022: Die für «Durchsicht Verfügungen Gericht und Eingabe STA zu Kostennoten» fakturierten 0.25 Stunden betreffen nicht das Berufungsverfahren, das erst seit Juli 2023 rechtshängig ist. Sie werden nicht entschädigt.  14.07.2022: Die für «Beschuldigte betreffend Berufung» fakturierten 0.50 Stunden sind nicht nachvollziehbar. Sie werden nicht entschädigt.  27.01.2025: Die für «Verhandlung samt Nachbearbeitung» fakturierten