In oberer Instanz Oberinstanzlich beantragte Rechtsanwalt V5.________ mit undatierter Honorarnote eine amtliche Entschädigung von CHF 15'882.16 (amtliches Honorar von CHF 13'512.50 + Auslagen von 279.60 + Reisezuschlag von CHF 900.00 + Mehrwertsteuer von CHF 1'190.06; pag. 9859 f.). In den fakturierten 54.05 Stunden nicht enthalten sind die Teilnahme am zweiten Verhandlungstag (5.58 Stunden), am dritten Verhandlungstag (1.58 Stunden) und an der Urteilseröffnung (2 Stunden) sowie eine Nachbesprechung mit dem Mandanten (annahmeweise 1 Stunde). Diese 10.16 Stunden sind ebenfalls zu vergüten.