9587). Allerdings schenkt die Kammer den Ausführungen seines Verteidigers, er sei zufolge Bewegungseinschränkungen und Schmerzen bei der Ausübung seines angestammten Berufs massiv eingeschränkt und habe deswegen Mühe, eine Festanstellung zu finden, keinen Glauben. Dahingehendes wurde von B5.________ nie erwähnt. Im Gegenteil: Dieser gab an, er sei zufrieden als ________ (Beruf) und die Arbeit mache ihm Spass. Er wolle in Zukunft wieder eine Festanstellung, momentan sei er jedoch zufrieden, so wie es sei (pag. 9588, pag. 9777 Z. 33 ff.).