Wie sein Mandant an der Berufungsverhandlung berichtet habe, bestünden die Probleme an der rechten Hand bis heute fort. Deren Funktionsfähigkeit sei eingeschränkt und sein Mandant habe bei gewissen Bewegungen Schmerzen, was ihn bei der Verrichtung alltäglicher Dinge einschränke und bei der Ausübung seines Berufs massiv beeinträchtige. Im Nachgang an die oberinstanzliche Einvernahme habe ihm sein Mandant berichtet, dass dies mit ein Grund sei, dass er nicht voll arbeite und Mühe habe, eine Festanstellung zu finden.