Wie die Staatsanwaltschaft OK.________ im entsprechenden Strafbefehl zutreffend erwog, hätte B5.________ bei der ihm zumutbaren und gerade bei solchen Bestellungen zwingend vorausgesetzten Sorgfalt seinen angeblichen Irrtum bemerken müssen, so dass der Verstoss gegen das Waffengesetz ohne Weiteres vermeidbar gewesen wäre (siehe pag. 9670). Die erneute Straffälligkeit wirkt sich im Umfang von 1 Monat straferhöhend aus. Das Verhalten von B5.________ im Strafverfahren ist neutral zu gewichten. Er hat sich – soweit aus den Akten ersichtlich – korrekt verhalten.