Aufgrund der während des Raufhandels erlittenen Verletzungen ist B5.________ an der rechten Hand beim alltäglichen Gebrauch leicht eingeschränkt (pag. 9775 Z. 40 ff.; eingehend dazu E. VIII.41.3 hiernach). Zu seinen Zukunftsplänen wollte er an der Berufungsverhandlung nichts sagen (pag. 9777 Z. 39 f.). 41.2.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren B5.________ ist während des laufenden Verfahrens wiederholt straffällig geworden. Der Strafregisterauszug vom 21. Januar 2025 weist zwei Verurteilungen aus (pag. 9679 f.): Urteil der Staatsanwaltschaft OK.________ vom 29.11.2021