Sie ist nicht strafmindernd zu berücksichtigen. Für die sich neutral auf die Strafhöhe auswirkenden persönlichen Verhältnisse von B5.________ wird vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (siehe pag. 8524 f.). Ergänzend und aktualisierend ist festzuhalten, dass er mit seiner Konkubinatspartnerin und deren Schwester wohnt und seit dem Jahr 2019 als Temporärangestellter auf seinem erlernten Beruf tätig ist. Er hat ein monatliches Nettoeinkommen von über CHF 2'000.00 und wird von seiner Konkubinatspartnerin und seiner Mutter finanziell unterstützt (pag. 9583 ff.).