Damit setzte er die sich zu eigen gemachten Wertvorstellungen und Verhaltensmustern der Outlaw Motorcycle Clubs bewusst über die geltende Rechtsordnung. Die Tat wäre denn auch ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Innere oder äussere Umstände, die es B5.________ verunmöglicht oder erschwert hätten, sich rechtskonform zu verhalten, wurden nicht geltend gemacht und sind auch nicht ersichtlich. Das subjektive Tatverschulden wird insgesamt neutral gewichtet.