Aus diesem Grund reiste er denn auch nach Belp. Die Behauptung seines Verteidigers, er habe nicht mit einer tätlichen Auseinandersetzung rechnen müssen, ist aktenwidrig. Es mag sein, dass er vom Ausmass der Gewaltbereitschaft der Bandidos und der Bewaffnung von A.________ mit einer Schusswaffe überrascht war, gleichwohl wusste er, dass