Damit und mit seiner Bewaffnung erhöhte er die einem Raufhandel innewohnenden Risiken aktiv. Daran ändert nichts, dass er den Stock/die Stange nicht eingesetzt hat und auch nicht anderweitig tätlich wurde. Mit seiner physischen Präsenz an vorderster Front und der damit verbundenen psychischen Unterstützung seiner Gruppe und deren einzelner Mitglieder förderte er den Raufhandel massgeblich. Nach dem soeben Ausgeführten leistete B5.________ einen zentralen wesentlichen Tatbeitrag. B5.________ handelte direktvorsätzlich.