Selbst mit einer Stange bewaffnet sowie im Wissen um die teilweise gruppeninterne Bewaffnung, im Bewusstsein um eine unmittelbar bevorstehende tätliche Auseinandersetzung mit den Bandidos sowie in der Absicht der «Revierverteidigung» und des «Einschüchterungsbesuchs» folgte er den auskundschaftenden Bandidos zu deren angedachten Clublokal. Dabei chauffierte er B6.________ (und eventuell weitere Unterstützer seiner Gruppe) zum späteren Tatort. Er stellte den FA.________ (Fahrzeug) inmitten des Vorplatzes und unmittelbar vor den teilweise bewaffneten Bandidos ab und stieg mit einer Stange bewaffnet aus.