in eine weitere Auseinandersetzung geraten wäre, muss er im Anschluss an die Auseinandersetzung mit A.________ in eine weitere Auseinandersetzung mit einer Person aus der Gruppe der Bandidos geraten sein, während der er an Arm und Rücken verletzt wurde. Von wem die Schnittverletzungen stammen und ob B5.________ während dieser Auseinandersetzung mit der unbekannten Person selbst tätlich wurde, ist nicht bekannt. Zufolge den Überwachungskameras des Kantonsspitals OM.________ trug B5.________ bei Eintritt in die Notfallstation eine Lederjacke mit dem Schriftzug «Hells» und ein weisses T-Shirt (pag. 90, Video «20190511BarierreNotfall. avi»).