Es liegt auf der Hand, dass B5.________ nicht waffenlos zum angedachten Clublokal der Bandidos fuhr und nicht unbewaffnet aus dem FA.________ (Fahrzeug) stieg, als er sich den bewaffneten Bandidos gegenübersah. Die Hells Angels und Broncos rechneten mit einer gewaltsamen Auseinandersetzung. Anders lässt sich nicht erklären, dass deren mehrere mit Stöcken und Knebeln bewaffnet auf die auskundschaftenden Bandidos zurannten (siehe zur Bewaffnung beim Parkplatz des Restaurants Campagna die Aussagen von A.________ auf pag. 4045 Z. 77 ff.) und sich in der Folge bewaffnet zum angedachten Clublokal der Bandidos begaben (siehe dazu die Aussagen diverser unbeteiligter Personen, etwa auf pag.