163 «Ich, A.________, bin bereit, zu meinem Tathergang Auskunft zu geben. Da ich aber mit möglichen Repressalien rechnen müsste, werde ich nur über meinen persönlichen Tathergang Auskünfte machen und keine Namen nennen»). Hätte A.________ die Bewaffnung von B5.________ erfunden, um seine Schläge mit der Waffe auf dessen Kopf zu rechtfertigen, hätte er an dieser Sachverhaltsdarstellung naheliegenderweise an den späteren Einvernahmen festgehalten und nicht behauptet, sich nicht mehr erinnern zu können. Es liegt auf der Hand, dass B5.______