So antwortete er auf Frage, ob er die aus dem FA.________ (Fahrzeug) ausgestiegenen Personen – deren Anzahl er zuvor auf vier bis fünf bezifferte (pag. 4080Z. 216 ff.) – beschreiben könne: «Dazu sage ich nichts» (pag. 4080 Z. 221 f.) und meinte auf Erkundigung, was der Fahrer des FA.________ (Fahrzeug) nach der Schussabgabe gemacht habe: «Eben, das weiss ich nicht mehr» (pag. 4085 Z. 418 ff.; ferner pag. 4088 Z. 503 ff.). Der Glaubhaftigkeit der Schilderungen von A.________ schadet auch nicht, dass er an einer späteren Einvernahme auf Frage, ob der Fahrer bewaffnet gewesen sei, antwortete: «Das kann ich nicht mehr sagen.